Die ambulante Sprachheilklasse an der Weinbergschule

Die ambulante Sprachheilklasse ist eine von 21 sprachheilpädagogischen, präventiven Maßnahmen an Grundschulen des MTK, nach § 50,2 des HesSchG und des Erlasses vom 24.05.2006, Richtlinien für Unterricht, Erziehung und sprachheilpädagogische Förderung von SchülerInnen mit Sprachbeeinträchtigungen und nimmt  Bezug auf den „Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan“ 2008 (BEP), auf die „Konzeption zur Sprachförderung im Kindergartenbereich“ (2003) des MTK und auf das „Konzept zur Entwicklung einer Abteilung „Sprachheilschule“ im MTK“ (2008) und auf den Ratifizierungsvertrag der Bundesregierung über die Gleichstellung behinderter und nichtbehinderter Menschen, besonders § 24 (Inklusion) 2008.

 

Ziel ist es, sprachauffällige Grundschüler im Rahmen ihrer normalen, schulischen und sozialen Bezüge zu belassen und Folgeschäden zu verhindern.

Das Angebot richtet sich an alle SchülerInnen, die Beeinträchtigungen

 

  1. in ihrer Lautbildung/Lautsprache haben (Dyslalien), also Laute verwechseln, auslassen, fehlbilden oder ergänzen und oft in Folge, in der Schriftsprache Lese-Rechtschreibschwächen zeigen;
  2. im Gebrauch ihres Wortschatzes, der Satzbildung oder im Gebrauch der Grammatik (Dysgrammatismus – sSES „spezifische Sprachentwicklungsstörung“ ) haben
  3. und/oder im Sprachverständnis haben. Treten alle drei o.g. Auffälligkeiten gleichzeitig auf, wird von einer „Sprachentwicklungsverzögerung (SEV) gesprochen.
  4. in ihrem Kommunikationsverhalten haben und nicht flüssig reden („stottern“) oder kaum/gar nicht sprechen („selektiv mutistisch“);
  5. in ihrer Verarbeitung der auditiven Wahrnehmung und
  6. in ihrer Stimmbildung haben.

 

Der ambulante Sprachheilunterricht (Sphu) wird von einer Förderschullehrerin geleitet, mit dem Studium der Sonderpädagogik in den Fachrichtungen Sprachheilpädagogik, Körperbehinderten- und Praktischbildbarenpädagogik, mit Ausbildung in der Montessori-Pädagogik, Entwicklungspsychologie und Psychomotorik/Sport (Ausbildung in Köln, Frankfurt/M. und Mainz).

Nach jeder Einschulung werden alle Schüler in einer Reihenuntersuchung sprachlich angehört.

Danach finden Elterngespräche statt. Sprachauffällige Schülerinnen/Schüler können – nach einer schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten – den ambulanten Sprachheilunterricht (Sphu) besuchen.

Der Sphu  wird, je nach der Schwere der Beeinträchtigung, in Kleingruppen zu zweit oder einzeln erteilt. Er findet einmal wöchentlich –unterrichtsbegleitend oder außerhalb des Regelunterricht- statt. Der Sphu ist schuljahreszeitlich unabhängig und richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten des Kindes. Sollte schon im Vorfeld abzusehen sein, dass die ambulante Sprachförderung für Ihr Kind nicht ausreichen wird, fragen Sie nach weiterer Information. Eine Sprachberatung für Eltern - die eine  Untersuchung des Sprachentwicklungsstandes ihres sprachbeeinträchtigten Kindes beinhaltet- ist schon für sprachbeeinträchtigte (und hörbeeinträchtigte) Kinder ab 4 Jahren möglich.

Die sprachheilpädagogische Arbeit umfasst darüber hinaus die Sprachdiagnostik (Spracheingangsdiagnostik/Verlaufsdiagnostik/Gutachtenerstellung), die regelmäßige Sprachberatung der Eltern, den Austausch mit Erzieher/-innen/ Kollegen/-innen und die Arbeit der Verwaltung.

Auf eine enge und kontinuierliche interdisziplinäre Zusammenarbeit, mit regionalen und überregionalen Einrichtungen, Förder- und Beratungszentren (BFZs), Therapeuten, Ärzten und Netzwerken (Mainzer, Gießener), wird großen Wert gelegt. 2005 wurde das „Hochheimer Netzwerk Kind und Sprache“ von Frau Reisz, gemeinsam mit 28 wohnortnahen Einrichtungen, gegründet. Seit Herbst 2010 findet ein Zusammengehen mit dem „Mainzer Netzwerk Kind und Sprache“ statt. Die ambulante Sprachheilarbeit wird durch die naturnahe Arbeit im kleinen Kräutergarten unterstützt, der ein wichtiger Bestandteil des Sprachheilunterrichts ist.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Sprachheillehrerin, Frau Reisz, gerne zur Verfügung.

 

Maral Reisz, Sprachheillehrerin

 

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